Mit dem Begriff SGB XI wird das „Elfte Buch des Sozialgesetzbuches“ bezeichnet. Das SGB XI ist in zwölf Kapitel aufgeteilt.

Wenn eine versicherte Person Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen möchte, dann muss dieser Pflegebedürftige nach den Paragrafen 14 und 15 des SGB XI hilfsbedürftig sein.

Das SGB XI ist ein Regelwerk von Gesetzen der deutschen Pflegeversicherung. Menschen, die aufgrund von geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen oder Krankheiten mindestens sechs Monate in großem Umfang Hilfe benötigen, gelten laut SGB XI als pflegebedürftig.

Auch die aktivierende Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Ein erheblicher Umfang ist gegeben, wenn die Kriterien der ersten Pflegestufe erfüllt sind.

SGB XI – Sozialgesetzbuch

Hier sind die Inhalte der Kapitel, welche im SGB XI geregelt werden:

Das erste Kapitel regelt die allgemeinen Vorschriften

Das zweite Kapitel regelt den leistungsberechtigten Personenkreis

Das dritte Kapitel beschreibt den versicherungspflichtigen Personenkreis

Im vierten Kapitel werden die Leistungen der Pflegeversicherung aufgeführt

Das fünfte Kapitel beinhaltet die komplette Organisation

Im sechsten Kapitel sind die Finanzierungen zu finden

Das siebte Kapitel regelt die Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungsträgern

Im achten Kapitel sind die Pflegevergütungen zu finden

Das neunte Kapitel beinhaltet den Datenschutz und die Statistik

Das zehnte Kapitel regelt die private Pflegeversicherung

Im elften Kapitel sind die Qualitätssicherung und sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen zu finden

Im Letzten, dem zwölften Kapitel sind die Bußgeldvorschriften aufgeführt

Das Sozialgesetzbuch SGB XI ist das Leitwerk für alle Gesetze im Bereich der Pflegeversicherung. Dort sind alle relevanten Pflegethemen aufgeführt. In Paragraf § 43a des SGB XI sind die Leistungen für die Gewährung der Pflegestufe 1 zu finden.


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