Die Menschen in Deutschland werden immer älter und wollen dabei so lange wie irgend möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Um Angehörige hier in der Pflege zu entlasten, wurden die einzelnen Pflegestufen eingerichtet, die einen benötigten Betreuungsaufwand festlegen. Doch nur die Wenigsten wissen, dass es auch Hilfe bei „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ gibt. In diesem Fall greift die Pflegestufe 0, die meist keine Grundpflege enthält.
Diese Pflegestufe umfasst dabei sogenannte „niederschwellige Dienstleistungen“, die vom Einkaufen bis zum Vorlesen der Zeitung reichen können. 2400 Euro können für diesen Bedarf seit 2008 geltend gemacht werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) legt dabei anhand von 13 Kriterien fest, ob ein Anspruch auf diese Pflegestufe besteht. Dazu gehört unter anderem auch die „Weglauftendenz“, die vielen Demenzkranken gemein ist.
Als Laie kann man eine eingeschränkte Alltagskompetenz auch an folgenden Punkten erkennen:
* Jemand sucht nach verstobenen Personen
* Vernachlässigung der Körperhygiene
* Elektrogeräte werden an- aber nicht wieder abgeschaltet
* Verbal und körperlich aggressives Verhalten
* Angst vor dem eigenen Spiegelbild, Betroffener fühlt sich bedroht und verfolgt
* Fehlen von physischem Schmerzempfinden, unkontrollierte oder keine Nahrungsaufnahme
* Starker Bewegungsdrang
* Vergesslichkeit
Dies sind nur Beispiele, es können noch zahlreiche andere Symptome auftreten.

