Das Thema Pflege hat nicht nur in Deutschland einen immer höheren Stellenwert. Doch, was ist, wenn selbst die besten Maßnahmen nur zur Verlängerung des Leidens beitragen? Hier greift die Patientenverfügung, deren Aussagekraft der Bundesgerichtshof am vergangenen Freitag, dem 25. Juni 2010, gestärkt hat. Laut des neuen Urteils der höchst richterlichen Institution ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht länger unter Strafe gestellt. Was war geschehen?
Jahrelang hatte ihre Mutter im Wachkoma gelegen. Eine Patientenverfügung zum Abschalten lebenserhaltender Geräte lag schriftlich nicht vor. Dennoch unterbrach die Tochter die künstliche Ernährung – auf Anraten ihres Anwaltes. Dieser wurde zunächst wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten verurteilt. Mit dem Richterspruch vom vergangenen Freitag wurde das Urteil dann aufgehoben und der Anwalt freigesprochen. Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger sieht darin ein bahnbrechendes Urteil zur Stärkung des Patientenwillens.
Die Tochter gab an, dass ihre Mutter es nicht gewollt hätte, nur durch Maschinen am Leben gehalten zu werden. Vielen Menschen geht das sicherlich ähnlich, daher sollte man frühzeitig über eine Patientenverfügung nachdenken und diese idealerweise zusammen mit dem Hausarzt aufsetzen. Hier kann klar definiert werden, welche Maßnahmen im Falle einer Pflege durchgeführt werden sollen und ganz besonders, welche nicht.

