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	<title>Pflegereport</title>
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	<description>Information zu Pflege - Beratung und Ratgeber</description>
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		<title>Private Pflege</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 10:31:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Frühzeitig an private Pflege denken und sich informieren Es ist schön, wenn Großeltern noch fit und rüstig sind und auf die Kinder aufpassen und im Haushalt sogar noch mithelfen können. Eltern von jungen Kindern können sich oft gar nicht vorstellen, dass die eigenen sportlichen Eltern irgendwann mal nicht mehr so können. Da machen die Großeltern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Frühzeitig an private Pflege denken und sich informieren</h2>
<p>Es ist schön, wenn Großeltern noch fit und rüstig sind und auf die Kinder aufpassen und im Haushalt sogar noch mithelfen können. Eltern von jungen Kindern können sich oft gar nicht vorstellen, dass die eigenen sportlichen Eltern irgendwann mal nicht mehr so können. Da machen die Großeltern beim Seniorensport mit oder spielen noch immer Golf oder Tennis, sind flink bei jeder Wanderung und genießen Urlaube in weiter Ferne oder auf einem Kreuzfahrtschiff. Aber doch irgendwann kommt ein Unfall oder die Denkfähigkeit lässt nach und der Fall der Fälle kommt: Die Großeltern benötigen Betreuung.</p>
<h2>Pflegeversicherung ist für private und gesetzlich Krankenversicherte Pflicht</h2>
<p>Der Gesetzgeber hat zwar schon ein wenig vorgesorgt, damit das große Chaos nicht eintritt, wenn kein Familienangehöriger Zeit hat. Seit einigen Jahren besteht die gesetzliche Pflicht sowohl für private als auch gesetzlich Krankenversicherte, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Doch oft herrscht noch immer eine große Differenz zwischen den wahren Kosten und den Zuschüssen der Pflegeversicherung. Die Altersarmut kann drohen. Deshalb ist es ratsam, sich so früh wie möglich nach Ansparmöglichkeiten zu erkundigen, wie man sich für das Alter schon vorab clever und günstig absichern kann.</p>
<p>Viele private <a href="http://www.welt.de/finanzen/article11924033/Die-Altenpflege-soll-endlich-bezahlbar-werden.html">Pflegedienste</a> sind sehr teuer. Sie beeindrucken schon fast mit ihrer Größe der Büros und einer großen Fahrzeugflotte. Jedes Auto sieht gleich aus, gleicher Typ, gleiche Farbe, gleiche Werbetexte an den Türen. Aber bedeutet das auch gleichzeitig, dass sie auch gut in der Pflege sind? Natürlich ist eine gute Organisation wichtig, auch die Mobilität, damit jedem Pflegebedürftige auch schnell geholfen kann. Aber solch ein Service ist teuer.</p>
<h3>Bundesregierung hilft sparen</h3>
<p>Auch aus Kostengründen für die ältere Bevölkerung hat die <a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/03MagazinEuropaInternationales/05/t2-301-arbeitnehmerfreizuegigkeit.html">Bundesregierung</a> zum 01. Mai 2011 bereits erlaubt, dass polnische Kräfte in Deutschland arbeiten dürfen. Es wurde nämlich allgemein festgestellt, dass die <a href="http://www.24h-seniorservice.de/">Pflege Polen</a>, einen exzellenten Mehrwert bietet. Der Service ist erheblich günstiger als rein deutsche Pflegedienste, bietet aber trotzdem mindestens den Mindestlohn an. Somit ist auch die soziale Gerechtigkeit bewahrt.</p>
<p>Auf Personalsuche müssen die Pflegebedürftigen nicht selber gehen. Das Personal aus Polen ist direkt bei einer deutschen Agentur angestellt. Somit fungiert diese wie eine klassische Zeitarbeitsagentur, wie man diese auch aus dem kaufmännischen und gewerblichen Bereich her kennt. Das Personal ist zudem bestens geschult, spricht die deutsche Sprache und kann sogar rund um die Uhr eingesetzt werden.</p>
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		<title>Kündigung eines Platzes im Seniorenheim</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 06:46:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegerecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kündigung eines Platzes im Seniorenheim wird häufig nötig, wenn die Pflegebedürftigen Missstände im Heim ihren Angehörigen melden. Diese verfügen oftmals über einen Vollmacht und können so die nötigen Schritte einleiten, oder ohne Vollmacht den Heimbewohnern bei der Kündigung unterstützend zur Seite stehen. Der Heimvertrag ist die Basis für die Aufnahme in einem Pflege- oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kündigung eines Platzes im Seniorenheim wird häufig nötig, wenn die Pflegebedürftigen Missstände im Heim ihren Angehörigen melden. Diese verfügen oftmals über einen Vollmacht und können so die nötigen Schritte einleiten, oder ohne Vollmacht den Heimbewohnern bei der Kündigung unterstützend zur Seite stehen.</p>
<p>Der Heimvertrag ist die Basis für die Aufnahme in einem Pflege- oder Seniorenheim. Er wird geschlossen, wenn das Heim unter das Heimgesetz fällt und ist ein Vertrag zwischen der Einrichtung und dem zukünftigen Heimbewohner. In dem Heimvertrag werden bestimmte Pflichten definiert, wie Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und mögliche gesonderte Leistungen, die es unbedingt zu erfüllen gilt. Andernfalls ist der Vertrag nichtig. Dies erleichtert es bei einer <a href="http://www.sicherkuendigen.de">Kündigung</a> die Gründe zu benennen, die zum Kündigungsschreiben führten.</p>
<p>Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Gründe für die Kündigung müssen im Kündigungsschreiben konkret formuliert werden. Die Anlässe für die Beendigung des Heimvertrages können vielfältig sein. Ein sehr wichtiger Punkt ist der Aspekt der Betreuung des Pflegebedürftigen. Es verstößt in jedem Fall gegen den Heimvertrag, wenn für die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht ausreichend gesorgt werden kann und dies zu Beeinträchtigungen der Gesundheit oder des Wohnbefindens des Heimbewohners führt. Mängel am Pflegeheim, wie eine unzureichende Versorgung auf Grund eines Personalmangels sind stichhaltige Gründe um ein <a href="http://www.sicherkuendigen.de/ratgeber">Kündigungsschreiben</a> zu formulieren. In der Regel bieten große Pflegeverbände, wie beispielsweise der <a href="http://www.dpv-online.de">Deutsche Pflegeverband e.V.</a>, eine umfangreiche Auswahl an seriösen Pflegeinstitutionen an.</p>
<p>Ein anderer Grund, mit rein pragmatischen Gründen, für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen ist es, wenn ein anderes Pflegeheim gefunden wurde, dass mehr den Vorstellungen entspricht. In diesem Fall handelt es sich aber nicht um einen Fehler oder eine nichterbrachte Leistung des Heims, sondern lediglich um eine Veränderung des Standpunktes einer Vertragspartei. Daher ist hier eine <a href="http://www.sicherkuendigen.de">Kündigung</a> nur innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen zulässig. Nur aus einem konkreten Grund, wie den oben genannten, kann der Heimvertrag auch ohne Einhaltung einer Frist durch ein Kündigungsschreiben mit sofortiger Wirkung beendet werden.</p>
<p>Die Zustände, die zu einem solchen Handeln führen können für den Heimbewohner und seine Angehörigen sehr belastend sein. In einer solch schweren Phase ist es wichtig schnell zu handeln und sich Hilfe zu holen. Da die wenigsten Menschen mit den gängigen Kündigungsmodalitäten betraut sind, wird häufig der Rat eines Anwaltes in Anspruch genommen. Dies mag in einigen Fällen unumgänglich sein. Doch häufig werden Anwälte nur für die richtige Formulierung des Kündigungsschreibens benötigt. Die damit verbundenen Kosten lassen sich jedoch häufig schon durch Internetdienste, wie Seiten mit einer  Kündigung als Vorlage, umgehen. Eine solche Kündigung über eine Vorlage erspart eine Menge Zeit und Geld. Die so gesparten Ressourcen lassen sich somit an anderer Stelle effizienter und für alle Beteiligten besser einsetzen.</p>
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		<title>Pflegetagebuch Muster – eine wichtige Hilfe zur Pflegeeinstufung</title>
		<link>http://pflegereport.info/pflegebedarf/pflegetagebuch-muster-eine-wichtige-hilfe-zur-pflegeeinstufung/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 07:20:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegebedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Muster Pflegetagebuch]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegetagebuch Muster]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegetagebuch. Muster Pflege]]></category>

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		<description><![CDATA[Pflegetagebuch Muster - eine sehr gute Hilfe beim Ausfüllen des Tagebuches. Eine genaue Aufstellung der erbrachten Pflegeleistungen kann die Einstufung der Pflegestufe beeinflussen. Führen Sie aus diesem Grund ein Pflegetagebuch.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Pflegetagebuch Muster sind Sie gut vorbereitet für die Pflegestufe. Ein Pflegetagebuch sollte geführt werden, bevor der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ansteht. Die Mitarbeiter dieses Dienstes überprüfen die Pflegebedürftigkeit und die regelmäßig benötigte Hilfe bei der täglichen Versorgung. Das Pflegetagebuch muss bei dem Besuch vorgelegt werden. Erst, wenn nach dem Gutachten eine erhebliche Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, gewährt die Pflegekasse Leistungen aus der Versicherung. Immer mehr Pflegekassen nehmen die <a href="https://ergodirekt.de/start">Leistungen der ERGO Direkt</a> in Anspruch. Diese bieten ein faires Leistungspaket an und sind zudem noch g&uuml;nstig.</p>
<p>Das Pflegetagebuch Muster enthält bestimmte Hilfestellungen zum Ausfüllen, zum Beispiel bezüglich der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Bei der Beschreibung der Tätigkeiten im Pflegetagebuch Muster sollte Sie die folgenden Fragen beantworten:</p>
<p>- Wie ist der genaue Ablauf? Was erledigen Sie zuerst, was folgt dann…?</p>
<p>- Müssen Sie dem Hilfebedürftigen bestimmte Abläufe explizit erklären? Falls ja, welche sind das?</p>
<p>- Was ist besonders schwierig und zeitaufwändig?</p>
<p>- Falls der Pflegebedürftige Leistungen selber erbringen kann und Sie trotzdem bei ihm bleiben: Warum ist dieses notwendig?</p>
<p>Sehr wichtig ist, dass die Eintragungen lückenlos erfolgen. Ein Pflegetagebuch besteht aus mehreren Seiten und ist im Internet oder bei Krankenkassen kostenlos zu erhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Tagebuch online zu führen. Dieser Service ist in den meisten Fällen ebenfalls kostenlos und auch für Laien problemlos durchzuführen.</p>
<p>Zwingend erforderlich ist die Führung des Tagebuches aber nicht. Falls das Tagebuch bei dem Besuch des MDK nicht vorliegt, wird sich das Gutachten auf die bisherigen Erfahrungswerte in ähnlichen Fällen stützen.</p>
<h2>Informationen zum Pflegetagebuch Muster</h2>
<p>Ein Pflegetagebuch Muster ist im Internet oder bei jeder Krankenkasse kostenlos zu erhalten. Der Zeitaufwand für jede erbrachte Leistung wird in Minuten dargestellt. Auch bei Widersprüchen ist das Pflegetagebuch ein wichtiges Beweisstück. Um nichts zu vergessen, gibt es die gratis Muster Dokumente.</p>
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		<title>Pflege-TÜV vergibt die Note &#8220;Sehr gut&#8221; im märkischen Seniorenstift</title>
		<link>http://pflegereport.info/pflegenews/pflege-tuv-vergibt-die-note-sehr-gut-im-markischen-seniorenstift/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 14:33:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegenews]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 2009 ist er unterwegs und prüft die ambulanten und stationären Verhältnisse in deutschen Pflege- und Altenheimen: der Pflege-TÜV, eine Einrichtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Am 29. Juni 2010 vergab er Bestnoten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit unangekündigten Besuchen kommt der Pflege-TÜV des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) in die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungseinrichtungen um diese vor Ort auf ihre Qualität hin zu überprüfen. Ab 2011 soll dann mindestens einmal jährlich geprüft werden. Am 29. Juni 2010 erhielt ein Seniorenstift im märkischen Kleinmachnow für seine Leistungen die Note „Sehr gut“. Den Grund dafür sieht der Leiter des Stiftes im besonderen, hauseigenen Konzept der Pflege.</p>
<p>Anders als in vielen Heimen gibt es in Kleinmachnow keine Pflegestation. Alle Bewohner leben in individuell eingerichteten Appartements und werden auch im schweren Krankheitsfall dort durch den Pflegedienst intensiv betreut. Zudem gäbe es einen wesentlich höheren Personalschlüssel, so der Leiter, der es ermögliche, notfalls auch 20 Mal nach einem Patienten zu sehen. Doch er übte auch Kritik an der Vorgehensweise des MDK.</p>
<p>So betonte er etwa, dass es sinnvoller wäre, eine Beurteilung der Patienten selbst in die Bewertung mit einfließen zu lassen, da es ja „immerhin um deren Wohlbefinden und Bedürfnisse“ gehe. Auch seien die Angehörigen eine tragende Säule der Pflege, deren Urteil nicht minder wichtig für eine korrekte Bewertung sei. Da die Kontrollen unangekündigt durchzuführen sind, seien diese aber selten für eine Stellungnahme anzutreffen.</p>
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		<title>Bundesgerichtshof spricht angeklagte Tochter frei</title>
		<link>http://pflegereport.info/pflegenews/bundesgerichtshof-spricht-angeklagte-tochter-frei/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 13:25:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegenews]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie hatte die lebenserhaltenden Maßnahmen ihrer Mutter eigenmächtig unterbrochen. Nun sprach der BGH mit Urteil vom 25. Juni 2010 den Anwalt der Frau frei, der ihr zu diesem Schritt geraten hatte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Pflege hat nicht nur in Deutschland einen immer höheren Stellenwert. Doch, was ist, wenn selbst die besten Maßnahmen nur zur Verlängerung des Leidens beitragen? Hier greift die Patientenverfügung, deren Aussagekraft der Bundesgerichtshof am vergangenen Freitag, dem 25. Juni 2010, gestärkt hat. Laut des neuen Urteils der höchst richterlichen Institution ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht länger unter Strafe gestellt. Was war geschehen?</p>
<p>Jahrelang hatte ihre Mutter im Wachkoma gelegen. Eine Patientenverfügung zum Abschalten lebenserhaltender Geräte lag schriftlich nicht vor. Dennoch unterbrach die Tochter die künstliche Ernährung – auf Anraten ihres Anwaltes. Dieser wurde zunächst wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten verurteilt. Mit dem Richterspruch vom vergangenen Freitag wurde das Urteil dann aufgehoben und der Anwalt freigesprochen. Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger sieht darin ein bahnbrechendes Urteil zur Stärkung des Patientenwillens.</p>
<p>Die Tochter gab an, dass ihre Mutter es nicht gewollt hätte, nur durch Maschinen am Leben gehalten zu werden. Vielen Menschen geht das sicherlich ähnlich, daher sollte man frühzeitig über eine Patientenverfügung nachdenken und diese idealerweise zusammen mit dem Hausarzt aufsetzen. Hier kann klar definiert werden, welche Maßnahmen im Falle einer Pflege durchgeführt werden sollen und ganz besonders, welche nicht.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hilfe für Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung: Pflegestufe 0</title>
		<link>http://pflegereport.info/pflegenews/hilfe-fur-menschen-mit-demenz-oder-geistiger-behinderung-pflegestufe-0/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 13:04:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegenews]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 2008 können Angehörige die sogenannte Pflegestufe 0 in Anspruch nehmen. Sie sagt aus, dass die tägliche Pflege weniger als 90 Minuten benötigt, und richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen, Demenz oder geistiger Behinderung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Menschen in Deutschland werden immer älter und wollen dabei so lange wie irgend möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Um Angehörige hier in der Pflege zu entlasten, wurden die einzelnen Pflegestufen eingerichtet, die einen benötigten Betreuungsaufwand festlegen. Doch nur die Wenigsten wissen, dass es auch Hilfe bei „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ gibt. In diesem Fall greift die Pflegestufe 0, die meist keine Grundpflege enthält.</p>
<p>Diese Pflegestufe umfasst dabei sogenannte „niederschwellige Dienstleistungen“, die vom Einkaufen bis zum Vorlesen der Zeitung reichen können. 2400 Euro können für diesen Bedarf seit 2008 geltend gemacht werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) legt dabei anhand von 13 Kriterien fest, ob ein Anspruch auf diese Pflegestufe besteht. Dazu gehört unter anderem auch die „Weglauftendenz“, die vielen Demenzkranken gemein ist.</p>
<p>Als Laie kann man eine eingeschränkte Alltagskompetenz auch an folgenden Punkten erkennen:</p>
<p>    * Jemand sucht nach verstobenen Personen<br />
    * Vernachlässigung der Körperhygiene<br />
    * Elektrogeräte werden an- aber nicht wieder abgeschaltet<br />
    * Verbal und körperlich aggressives Verhalten<br />
    * Angst vor dem eigenen Spiegelbild, Betroffener fühlt sich bedroht und verfolgt<br />
    * Fehlen von physischem Schmerzempfinden, unkontrollierte oder keine Nahrungsaufnahme<br />
    * Starker Bewegungsdrang<br />
    * Vergesslichkeit</p>
<p>Dies sind nur Beispiele, es können noch zahlreiche andere Symptome auftreten.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>SGB XI &#8211; das elfte Gesetz des Sozialgesetzbuches</title>
		<link>http://pflegereport.info/pflegerecht/sgb-xi-das-elfte-gesetz-des-sozialgesetzbuches-2/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 10:31:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegerecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das SGB XI ist ein Sozialgesetzbuch. Im elften Teil sind die Gesetze zur Pflegeversicherung in Deutschland aufgeführt. In diesem Gesetzbuch sind auch die Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe oder Pflegegeld zu finden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Begriff SGB XI wird das „Elfte Buch des Sozialgesetzbuches“ bezeichnet. Das SGB XI ist in zwölf Kapitel aufgeteilt.</p>
<p>Wenn eine versicherte Person Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen möchte, dann muss dieser Pflegebedürftige nach den Paragrafen 14 und 15 des SGB XI hilfsbedürftig sein.</p>
<p>Das SGB XI ist ein Regelwerk von Gesetzen der deutschen Pflegeversicherung. Menschen, die aufgrund von geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen oder Krankheiten mindestens sechs Monate in großem Umfang Hilfe benötigen, gelten laut SGB XI als pflegebedürftig. </p>
<p>Auch die aktivierende Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Ein erheblicher Umfang ist gegeben, wenn die Kriterien der ersten Pflegestufe erfüllt sind.</p>
<h2>SGB XI &#8211; Sozialgesetzbuch</h2>
<p>Hier sind die Inhalte der Kapitel, welche im SGB XI geregelt werden:</p>
<p>Das erste Kapitel regelt die allgemeinen Vorschriften</p>
<p>Das zweite Kapitel regelt den leistungsberechtigten Personenkreis</p>
<p>Das dritte Kapitel beschreibt den versicherungspflichtigen Personenkreis</p>
<p>Im vierten Kapitel werden die Leistungen der Pflegeversicherung aufgeführt</p>
<p>Das fünfte Kapitel beinhaltet die komplette Organisation</p>
<p>Im sechsten Kapitel sind die Finanzierungen zu finden</p>
<p>Das siebte Kapitel regelt die Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungsträgern</p>
<p>Im achten Kapitel sind die Pflegevergütungen zu finden</p>
<p>Das neunte Kapitel beinhaltet den Datenschutz und die Statistik</p>
<p>Das zehnte Kapitel regelt die private Pflegeversicherung</p>
<p>Im elften Kapitel sind die Qualitätssicherung und sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen zu finden</p>
<p>Im Letzten, dem zwölften Kapitel sind die Bußgeldvorschriften aufgeführt</p>
<p>Das Sozialgesetzbuch SGB XI ist das Leitwerk für alle Gesetze im Bereich der Pflegeversicherung. Dort sind alle relevanten Pflegethemen aufgeführt. In Paragraf § 43a des SGB XI sind die Leistungen für die Gewährung der Pflegestufe 1 zu finden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Pflegewiki – das Online-Lexikon</title>
		<link>http://pflegereport.info/altenpflege/pflegewiki-das-online-lexikon/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:35:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altenpflege]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://pflegereport.info/?p=685</guid>
		<description><![CDATA[Pflegewiki ist ein Internet Lexikon, in dem sämtliche Themen für den Pflegebereich aufgeführt sind. Die kostenlose Wissensdatenbank hat über eine Million deutschsprachige Artikel. Die Trägerschaft unterliegt einem gemeinnützigen Verein, welcher die Tätigkeiten koordiniert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Begriff Pflegewiki wird ein Lexikon im Internet zum Thema Pflege bezeichnet. Getreu dem Vorbild Wikipedia, bietet Pflegewiki seinen Besuchern Informationen und weiterführende Links zum Thema Pflege von kranken und alten Menschen.<br />
Wikipedia ist ein im Jahr 2001 gegründetes Online-Lexikon. Der Name setzt sich aus Wiki, dem hawaiischen Wort für schnell und Encyclopedia zusammen. Das deutsche Wikipedia hat über eine Million Artikel. Über 6.700 deutsche Autoren arbeiten unentgeltlich bei Wikipedia mit.</p>
<p>Am 21.Juli des Jahres 2005 hat ein gemeinnütziger Verein die Trägerschaft von Pflegewiki übernommen. Von diesem Verein werden die Benutzer- und Helfertätigkeiten koordiniert. Durch Spenden und Mitgliedsbeiträge wird die kostenlose Verfügbarkeit von Pflegewiki sichergestellt. Hierfür war das große Vorbild die Wikimedia Deutschland – die &#8220;Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.&#8221;</p>
<h2>Pflegewiki &#8211; die große Informationsquelle im Internet</h2>
<p>Neben den verschiedenen Pflegethemen beschäftigt sich Pflegewiki mit den folgenden Bereichen: Die komplette Alten- und Krankenpflege, die ambulante Pflege, das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und auch die Pflegepädagogik werden beleuchtet.</p>
<p>Die Informationen gehen dabei über die rein enzyklopädischen Erläuterungen hinaus. Generell sind diese Beschreibungen in den meisten Fällen frei editierbar.</p>
<p>Im Pflegewiki existieren ungefähr 6.000 Artikel. Im Durchschnitt besuchen täglich mehr als 2.700 Benutzer das online Pflege Lexikon. Im Mai des Jahres 2006 startete die englische &#8220;NursingWiki&#8221; Version.</p>
<p>Pflegewiki ist ein &#8216;kleiner Bruder&#8217; von Wikipedia. Freie Autoren veröffentlichen hier ihre Artikel zum Thema Pflege im Gesundheitsbereich. Für die Besucher sind diese hilfreichen Informationen kostenlos abzurufen. Das Portal Pflegewiki wurde im Jahr 2004 gegründet und informiert ebenfalls über die verschiedenen Berufsbilder im Gesundheitswesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Pflegetagebuch – Hilfe zur Pflegeeinstufung</title>
		<link>http://pflegereport.info/pflegebedarf/pflegetagebuch-hilfe-zur-pflegeeinstufung/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 15:20:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegebedarf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://pflegereport.info/?p=671</guid>
		<description><![CDATA[Das Pflegetagebuch dient dem Nachweis der zeitlichen Aufwendungen bei der Pflege von hilfsbedürftigen Personen. Es muss jeden Tag ausgefüllt werden und ist hilfreich bei der Einstufung der Pflegestufe. Der Zeitaufwand für hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten wird erfasst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Begriff Pflegetagebuch werden Aufzeichnungen von Pflegeleistungen einer nicht gewerblichen Pflegeperson für einen Pflegebedürftigen bezeichnet.</p>
<p>Im Normalfall werden durch die Pflegebedürftigen Gelder von der Pflegekasse beantragt. Die Kasse leitet dieses dann an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, auch MDK genannt, weiter. Dieser meldet dann einen persönlichen Hausbesuch an, um dem Zeitaufwand für die aufzubringende Pflegeleistung und die Versorgung des Haushaltes in einem Gutachten zu erstellen. Aufgrund dieses Gutachtens wird von der Pflegekasse die jeweilige Pflegestufe festgesetzt.</p>
<p>Oft kommt es in der Praxis vor, das die Verrichtungsinformationen für den MDK von den pflegenden Personen, bzw. den Pflegebedürftigen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Aus Scham oder auch Vergesslichkeit werden bestimme Pflegeleistungen des Öfteren nicht, oder nur unzureichend, aufgeführt. Das wirkt sich natürlich ungünstig auf den zugrunde gelegten Zeitaufwand aus, und die Einteilung in die richtige Pflegestufe kann nicht erfolgen.</p>
<h2>Das Pflegetagebuch &#8211; Struktur und Sorgfalt</h2>
<p>Dem soll durch das Pflegetagebuch entgegengewirkt werden. Die lückenlose Aufzeichnung der geleisteten Arbeiten soll dadurch garantiert werden. Normalerweise wird das Pflegetagebuch ab ungefähr zwei Wochen vor dem Besuch eines Mitarbeiters des Medizinischen Dienstes genauestens geführt. Bei dem Hausbesuch wird der Gutachter die Eintragungen mit den Pflegepersonen zusammen überprüfen und besprechen. Die Führung des Buches ist jedoch freiwillig. Falls das Pflegetagebuch nicht geführt wird, stützt sich das individuelle Gutachten allerdings auf Vergleichswerte bei ähnlichen Fällen. </p>
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		<title>Pflegeplanung Formulierungshilfen</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 13:26:00 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Altenpflege]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pflegeplanung Formulierungshilfen sind eine wichtige Hilfe im Bereich der Pflege. Die Pflegeplanung kann online erstellt werden. Auch für die ausländischen Pflegepersonen sind die Formulierungshilfen eine sehr große Unterstützung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pflegeplanung Formulierungshilfen sind eine sehr große Unterstützung für die Pflegepersonen. Die notwendigen Eintragungen können so schnell und korrekt erledigt werden.</p>
<p>Eine Pflegeplanung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist die Grundlage einer geplanten, zielorientierten und nachvollziehbaren Pflege. Denn berücksichtigt wird auch die Individualität des Menschen. Das Ziel der Pflegeplanung ist die Sicherung der Ausführungen des Pflegeprozesses und die hiermit verbundenen Pflegequalitätssicherungen. In den gesamten Pflegebereichen existieren große Unsicherheiten bei der kompletten und vor allen Dingen korrekten Formulierung der Pflegemaßnahmen, den Pflegeproblemen sowie bei den Pflegezielen. Falsche oder auch unvollständige Eintragungen können jedoch, wenn Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorliegen, zu weitreichenden, rechtlichen Konsequenzen führen.</p>
<h2>Pflegeplanung? Formulierungshilfen erleichtern den Pflegealltag</h2>
<p>Aus diesem Grund sind die Pflegeplanung Formulierungshilfen eine wichtige und sinnvolle Hilfe für die Pflegepersonen. Durch das zügige Ausfüllen ist mehr Zeit für die Pflege vorhanden. Der organisatorische Bereich wird durch die Pflegeplanung Formulierungshilfen überschaubarer.</p>
<p>Umfangreiche online Angebote können hierfür genutzt werden. Mit nur wenigen Mausklicks ist es möglich, die verschiedensten Formulierungen abzurufen. Der Service ist natürlich kostenlos und auch für Laien problemlos durchzuführen. Nur die wichtigsten Daten müssen eingegeben werden. Dann wird durch nur einen Klick die Pflegeplanung erstellt. Auch bei Formulierungsunsicherheiten wird so konkrete Hilfe geleistet. Durch die Pflegeplanung Formulierungshilfen erhalten besonders ausländische Pflegepersonen eine wertvolle Unterstützung.</p>
<p>Die Pflegeplanung Formulierungshilfen können den Pflegepersonen somit den organisatorischen Bereich erleichtern. Nutzen Sie das umfangreiche online Angebot um wertvolle Zeit sparen zu können. Mit wenigen Mausklicks können Sie die zahlreichen Formulierungshilfen abrufen. Der Service ist kostenlos und auch für Laien problemlos durchzuführen.</p>
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